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Wirksame Mieterhöhung mittels nicht unterschriebenem Serienbrief

In seinem Urteil VIII ZR 72/14 hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt, dass ein Mieterhöhungsverlangen auch dann wirksam ist, wenn es in Form eines nicht unterschriebenen Serienbriefs durch ein mit der Hausverwaltung beauftragtes Immobilienunternehmen an die Mieter gerichtet wird.

Formfehler vermeiden: Rechtswirksame Mieterhöhung sicherstellen

Ein korrektes und rechtlich wirksames Mieterhöhungsverlangen zu stellen, erfordert die Beachtung einer Vielzahl formaler Vorschriften. Es gibt einige Formfehler, die eine Mieterhöhung nach § 558 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) unwirksam machen können.

BGH-Urteil: Drittmittel bei Mieterhöhung nach Modernisierung

Bei einer Mieterhöhung nach erfolgter Wohnungsmodernisierung müssen Vermieter transparent darlegen, wenn sie staatliche Fördermittel oder andere Drittmittel für die Modernisierung ihrer Immobilien erhalten haben. Andernfalls ist die Mieterhöhung unwirksam.

Abgelehnte Modernisierung bei Mieterhöhung

Ein Urteil des Landgerichts Berlin vom 14. Juli und 27. September 2022 (Aktenzeichen: 66 S 144/22) hat Auswirkungen auf Mieter, die bei einer späteren Mieterhöhung wohnwertmindernde Merkmale geltend machen möchten, obwohl sie zuvor Modernisierungsmaßnahmen abgelehnt hatten.

BGH Urteil: Mieterhöhung und Mietpreisbremse

Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 28. September 2022 (VIII ZR 300/21) schafft Rechtssicherheit bezüglich Mieterhöhungen in angespannten Wohnungsmärkten, in denen die Mietpreisbremse gilt.

Mietereinbauten und Mieterhöhung

Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) legt dar, dass bei der Mieterhöhung grundsätzlich eine mitvermietete Einbauküche mietwerterhöhend wirkt. Doch die Lage ändert sich, wenn die Küche vom Mieter selbst angeschafft wurde.

Mieterhöhung: Sachverständigen-gutachten vs. Mietspiegel

Das Urteil bietet Vermietern eine wichtige Orientierung. Die Wahl zwischen Mietspiegel und Sachverständigengutachten zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete kann je nach individueller Situation getroffen werden. Die höheren Kosten eines Gutachtens könnten sich dann lohnen, wenn die genaue Einordnung innerhalb einer Mietspanne erforderlich ist und eine Abweichung vom Mittelwert angestrebt wird.

„Wohn/Nutzfläche“ umfasst auch Kellerräume

Ein Urteil des Landgerichts Saarbrücken klärt die Bedeutung des Begriffs „Wohn/Nutzfläche“ im Mietvertrag in Bezug auf mitvermietete Kellerräume. Demnach umfasst der Begriff „Wohn/Nutzfläche“ nicht nur die Wohnfläche, sondern schließt auch mitvermietete Kellerräume ein.