So funktioniert's

1. Sie schicken uns eine Anfrage

Sie kontaktieren uns über das Formular auf unserer Internetseite. Hierbei geben Sie die Eckdaten Ihrer vermieteten Wohnung an (Adresse, Wohnfläche, aktuelle Kaltmiete). Diese Angaben benötigen wir für die kostenlose Ersteinschätzung Ihres Anliegens.

2. Wir prüfen Ihr Anliegen

Wir prüfen, ob und in welcher Höhe in Ihrem Fall eine Mieterhöhung erfolgversprechend ist. Anschließend stellen wir Ihnen unsere Einschätzung kostenlos und unverbindlich zur Verfügung.

3. Auftragserteilung

Sie beauftragen uns mit der Durchführung der Mieterhöhung. Hierbei entsteht für Sie kein Kostenrisiko, denn nur im Erfolgsfall wird unser Honorar fällig. Wenn wir weitere Angaben oder Unterlagen von Ihnen benötigen sollten, reichen Sie diese unkompliziert per E-Mail oder postalisch bei uns ein.

4. Mieterhöhung

Wir kontaktieren Ihre Mieter und wickeln die Mieterhöhung in Ihrem Auftrag mit diesen ab. Dabei gehen wir professionell vor, und legen Wert darauf, unnötige Konflikte zu vermeiden.

5. Honorar

Die Mieterhöhung ist dann erfolgreich abgeschlossen, wenn die Zustimmung der Mieter vorliegt. Diese kann entweder schriftlich erfolgen, oder konkludent durch Zahlung des erhöhten Mietbetrages. Erst nach erfolgreichem Abschluss berechnen wir unser Honorar i.H.v. 99,- €. Andernfalls entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert der ganze Vorgang?

Sie erhalten eine kostenlose Ersteinschätzung innerhalb weniger Tage.

Sobald Sie uns mit der Durchführung der Mieterhöhung beauftragen, starten wir umgehend den Prozess.

Bei reibungslosem Ablauf ist die erhöhte Miete ab dem dritten Monat danach fällig. Wenn wir beispielsweise im Februar Ihren Mieter anschreiben, gilt die Mieterhöhung ab Anfang Mai. Diese Frist ist gesetzlich geregelt.

In einzelnen Fällen, beispielsweise wenn Ihr Mieter Widerspruch einlegt oder nicht reagiert, kann das Verfahren auch länger dauern. Wir halten Sie natürlich jderzeit auf dem Laufenden.

Wie hoch sind die Kosten?

Wir führen für Sie eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung durch, ob eine Mieterhöhung in Ihrem Fall erfolgversprechend ist.

Wenn Sie uns anschließend mit der Durchführung des Verfahrens beauftragen, tragen Sie keinerlei Kostenrisiko. Wir berechnen ausschließlich im Erfolgsfall ein Honorar in Höhe von 99 €.

Lediglich für den seltenen Fall, dass der Rechtsweg beschritten werden muss, können weitere Kosten entstehen, beispielsweise Gerichtskosten oder Anwaltshonorare. Dies werden wir natürlich im Vorfeld individuell mit Ihnen besprechen, und die Entscheidung hierüber liegt selbstverständlich bei Ihnen. Auch hierbei gilt weiterhin unser Versprechen: Wir berechnen unser Honorar nur im Erfolgsfall!

Wird das Verhältnis zu meinem Mieter belastet?

Wir sind erfahren in der Kommunikation mit Mietern und übermitteln das Mieterhöhungsgesuch freundlich, professionell und gut begründet.

Erfahrungsgemäß läuft der Dialog mit den meisten Mietern freundlich und einvernehmlich ab. Eine Konfrontation mit den Mietern vermeiden wir wenn möglich, denn wir wissen, dass ein gutes und professionelles Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter langfristig wertvoll und wichtig ist.

Was passiert, wenn der Mieter die Mieterhöhung nicht akzeptieren will?

Falls Ihr Mieter einen begründeten Widerspruch einlegt, werden wir diesen selbstverständlich fair und professionell prüfen. Sollten sich inhaltliche Rückfragen ergeben, klären wir diese, ggf. im Dialog mit Ihnen als Vermieter.

Im Falle eines unbegründeten Widerspruchs, oder falls keine Reaktion erfolgt, folgt eine kostenfreie Mahnung.

Sollte es erforderlich sein, den Rechtsweg zu beschreiten, können wir dies auf Ihren Wunsch ebenfalls in Ihrem Namen übernehmen. Natürlich werden wir niemals ohne vorherige Rücksprache mit Ihnen juristische Schritte einleiten oder entsprechende Kosten auslösen.

Kann ich eine Mieterhöhung selbstständig durchführen?

Eine Mieterhöhung kann selbstverständlich jeder Vermieter auch eigenständig durchführen.

Es gilt aber zu beachten, dass bereits geringfügige Formfehler das Mieterhöhungsverlangen ungültig machen können. Selbst Jahre später kann ggf. der Mieter die Ungültigkeit feststellen und zuviel gezahlte Beträge zurückfordern.

Wir biteten Ihnen eine rechtssichere Abwicklung ohne Kostenrisiko. Unser Prozess ist fachlich und juristisch geprüft und hat sich vielfach bewährt.

Was ist mit der Mietpreisbremse?

Auch in Städten und Gemeinden, in denen aufgrund eines angespannten Wohnungsmarktes die Mietpreisbremse gilt, kann eine Mieterhöhung grundsätzlich möglich sein. Dies hängt von der Höhe der aktuell vereinbarten Miete und weiteren Faktoren ab.

Wir überprüfen für Sie kostenlos und unverbindlich, ob in Ihrem Fall eine Mieterhöhung möglich ist und führen diese auf Wunsch für Sie durch.